Mietverträge sind häufig mit Klauseln gespickt, die dem Laien Rätsel aufgeben können, auch die Nebenkostenabrechnungen werfen oft Fragen auf - verschiedene Stellen bieten jedoch Hilfe an.

Wenn ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden soll, entstehen häufig Unklarheiten auf der Seite des Mieters. Die Verträge sind in den meisten Fällen in juristischer Fachsprache abgefasst, einzelne Klauseln und ihre Bedeutung sind für den Laien oft nur schwer nachvollziehbar. Dies kann vor allem dann ein Problem sein, wenn sich rechtswidrige oder unwirksame Klauseln in dem Vertrag befinden, die vom Unterzeichnenden nicht als solche identifiziert werden. Ähnliches gilt für die Nebenkostenabrechnung: Häufig wird für die Aufstellung, die dem Mieter zugesandt wird, ein System verwendet, das Fragen aufwerfen kann.

Hinweise zu Mietverträgen und Nebenkosten sowie deren korrekter Abrechnung können Hilfesuchende bei verschiedenen Stellen erhalten. Beratungen bieten beispielsweise Mieterschutzvereine oder auch Verbraucherschutzzentralen – dort sind in den meisten Fällen auch Juristen beschäftigt, die sich mit der Materie auskennen. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit einer Abrechnung oder an der Wirksamkeit einer Vertragsbestimmung, so sollte man sich mit diesen Fachleuten in Verbindung setzen, um Antworten zu erhalten. Häufig kann aber auch schon ein Gespräch mit dem Vermieter die nötige Information liefern.

Aus dem Mietvertrag ergeben sich nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte des Mieters. Die entsprechenden Klauseln sind beispielsweise dann besonders wichtig, wenn es zu Beschädigungen an der Mietsache kommt und Reparaturen fällig werden. Ebenso legen bestimmte Klauseln fest, welche Maßnahmen der Mieter bei einem Auszug aus der Wohnung zu treffen hat. Hier sollte man vor allem die aktuelle Rechtsprechung im Auge behalten – häufig werden bestimmte Klauseln von den Gerichten für unwirksam erklärt, die den Mieter benachteiligen. Im Zweifelsfall kann es sich auch hier als günstig erweisen, einen Juristen die Prüfung der Bestimmung vornehmen zu lassen – dieser hat zumeist Zugriff auf aktuelle Gerichtsentscheidungen und weiß, wie diese zu bewerten sind.